Familienwappen Pilloud www.pilloud.eu Familienwappen Pilloud
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Wappen der Familie Pilloud zu Ligerz 1776
   
  Hugenotten
  Fleur de Lys - Französische Lilien
  1536 durch Calvin gegründete neue reformations Bewegung. Seit 1560 ursprünglich spöttische Bezeichnung für die französischen Calvinisten (Schweizerisch = Jgnot, Eignot, Eidgenossen).
   
  Bartholomäusnacht
  Saint Esprit - Hugenotten Kreuz
  Ermordung von mehreren tausend Hugenotten in Paris und der Provinz (Pariserblut – Hochzeit) in der Nacht zum 24.08.1572.
   
  Die Valois 1328 – 1589
  Habsburger Adler
  Die Valois (Nebenlinie der Dynastie der Kapetinger = franz. Königsgeschlecht das von 987-1328 und in der Nebenlinien bis 1792 und 1814 – 1848 regierte), werten sie sich mit Hilfe der Eidgenossen siegreich gegen den Burgund. Aus dem Streit um die burgundischen Besitzungen entstand der jahrhundertlange Machtkampf gegen Habsburg.
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  Darstellung Erläuterung
     
  Wappen der Familie Pilloud Helmzier und Schild Helmzier und Schild 16.tes Jahrhundert
Fleur de Lys Fleur de Lys Französische Lilien
Gold auf marineblauem Grund
Hugenottenkreuz Hugenottenkreuz Gold auf blutrotem Grund (Stilisiert)
Habsburgeradler Habsburgeradler dunkelgrau auf goldenem Grund
       
  Blasonierung
  Schildform Frührenaissance. Schild geviert. Oben rechts auf Rot Hugenottenkreuz in Gold, oben links geteilt, rechts auf Gold nach rechts gerichteter halber Adler in Grau, links auf Blau nach links gerichtete halbe Lilie in Gold. Unten rechts auf Blau drei Lilien in Gold rechts aufsteigend, links auf Rot Hugenottenkreuz in Gold. Bügelhelm, Decken grün, Helmzier Rote und Blaue Straussenfedern.
   
  Wappenstifter
  Pilloud Kurt
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  Entwurf
  Pilloud Kurt «anno 1984» nach Studien der Genealogie / Heraldik / Wappenkunde / Wappenrecht / Wappengebrauch.
   
  Gestaltung
  Pilloud Kurt
   
  Führungsberechtigte
  Alle männlichen Nachkommen des am 08.12.1776 in Ligerz geborenen Abraham Pilloud, sowie alle Familienmitglieder, welche den Namen Pilloud tragen. Der gleiche Familiennamen bedeutet aber nicht, dass den Namenvettern das gleiche Wappen zusteht, wie das die oben erwähnten Familien führen. Massgebend für die Wappenführung ist die genealogische Stammfolge. Im Regelfall vererbt sich das Wappen nur innerhalb der männlichen Linien, es muss also Stammesgleichheit vorliegen.
Uneheliche Kinder sollten keinesfalls das Wappen des Vaters unverändert führen, sofern sie nicht legitimiert oder als erbberechtigt erklärt werden. Vertretbar ist aber die Annahme des mütterlichen Wappens, gegebenen falls auch in Kombination – ganz oder unter Verwendung von Symbolen – mit dem Wappen des Vaters.
   
  Wappenregistrierung
  Staatsarchiv Bern, Abteilung Familienwappen
Archiv Burgergemeinde Ligerz
   
  Symbolerklärung
  Siehe: Darstellung, Erläuterung und Herkunft
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